Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind wurde von Ihnen verbindlich für die Offene Ganztagesschule angemeldet. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. August 2010 regelt unter dem Punkt 2.4.4. ganz eindeutig Folgendes: „Für die Schülerinnen und Schüler besteht im Umfang der Anmeldung Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Es gelten insoweit die Bestimmungen der Schulordnungen für schulische Veranstaltungen sowie für Erkrankungen, Befreiungen, Beurlaubungen und Abmeldungen während des Schuljahres.“
Dies heißt mit anderen Worten, dass für Ihr Kind, das Sie angemeldet haben, staatliche Fördergelder fließen, die für die Offene Ganztagesschule zur Verfügung gestellt werden. Die Förderhöhe bemisst sich für jeweils ein gesamtes Schuljahr nach den von den Eltern eingereichten, verbindlichen Anträgen. Deshalb hat Ihr Kind an jedem Tag der OGTS Anwesenheitspflicht bis 16.00 h, wie es auch in dem Vertrag steht, den Sie für das gesamte Schuljahr unterschrieben haben.
Aus diesem Grunde gelten die oben zitierten einschlägigen Bestimmungen für den Vormittagsunterricht in der gleichen Weise auch für die Nachmittagsbetreuung der HAB im Rahmen der OGTS.
Wir bitten Sie auch in unserem Interesse diese Bestimmungen einzuhalten, da wir als OGTS ganz besonders vom Gesetzgeber gehalten sind, diese Regularien zuverlässig zu befolgen, da es sich um den gewissenhaften Einsatz von Steuergeldern handelt. Zudem ist dadurch auch eine weitgehend störungsfreie Betreuung gewährleistet.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Den Befreiungsantrag finden Sie hier: